Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Erk von Appen Immobilien (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) kommt durch die Übermittlung dieses Immobilienangebotes zu den nachfolgend genannten Bedingungen zustande.
2. Maklerprovision
Die Maklerprovision beträgt 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises inkl. sämtlicher damit verbundener Nebenleistungen, sofern in diesem Exposé keine abweichende Provisionshöhe bestimmt ist. In der Regel ist die Maklerprovision vom Käufer zu zahlen. Ist der Kunde dagegen Verbraucher gem. § 13 BGB und Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses, ist die Maklerprovision zu gleichen Teilen von dem Käufer und dem Verkäufer zu zahlen.
3. Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Auftragnehmers ein Kaufvertrag über das hier genannte Immobilienangebot zustande kommt. Es genügt die Mitursächlichkeit. Wenn der Kaufvertrag zu anderen als den hier genannten Konditionen abgeschlossen wird oder mit dem vom Auftragnehmer nachgewiesenen Kunden ein anderes Geschäft zustande kommt, das wirtschaftlich vergleichbar ist, sind auch diese Geschäfte provisionspflichtig gemäß dieser Geschäftsbedingungen.
4. Kongruenz
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Miete oder Erbbaurecht statt Kauf sowie bei Share-Deals.
5. Vertraulichkeit
Das in diesem Exposé enthaltene Immobilienangebot ist ausschließlich für den im Anschreiben adressierten Kunden bestimmt und streng vertraulich. Gibt der Kunde die in diesem Exposé enthaltenen Informationen an Dritte weiter, und schließt dieser Dritte aufgrund dessen einen Kaufvertrag ab, ist der Kunde zur Zahlung der hier genannten Maklerprovision an den Auftragnehmer verpflichtet, als wäre er selbst Käufer. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
6. Vorkenntnis
Hatte der Kunde bereits vor Abschluss dieses Maklervertrages von diesem Immobilienangebot Kenntnis, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und seine Vorkenntnis durch entsprechende Nachweise wie Exposés oder E-Mails zu belegen.
7. Auskunftsverpflichtung
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf Nachfrage unverzüglich über die vollständigen Inhalte des Kaufvertrages zu informieren, sofern diese für die Provisionsermittlung erforderlich sind.
8. Doppeltätigkeit
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für die andere Partei des Kaufvertrages tätig zu werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Berlin (21.07.2025)
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige Schäden jedweder Art, die auf Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der hier enthaltenen Angaben zurückgeführt werden könnten, ist ausgeschlossen. Ansprüche auf weitere Informationen, Vertragsverhandlungen oder den Erwerb des Objektes können nicht hergeleitet werden. Kaufinteressenten wird eine eigene Ankaufsprüfung und die Hinzuziehung von Experten empfohlen.